Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) & Coaching 2025 – Alles zum BGH-Urteil und seine Folgen für Coaches
Immer mehr Menschen wollen Online-Kurse erstellen und verkaufen. Ob Business-Coaching, Fitness-Programme oder digitale Masterclasses – die Nachfrage ist groß. Doch seit dem BGH-Urteil zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) herrscht große Unsicherheit.
Viele Coaches und Kursersteller fragen sich:
Darf ich Online-Kurse noch verkaufen?
Fällt mein Angebot unter das Fernunterrichtsschutzgesetz?
Brauche ich eine ZFU-Zulassung?
Wie kann ich rechtssicher Online-Kurse erstellen und verkaufen, ohne hohe Risiken einzugehen?
Ich habe Darius Dubiel zum Interview eingeladen und über das FernUSG gesprochen. Dieser Artikel und das YouTube-Video bringt Klarheit: Du erfährst, was das Fernunterrichtsschutzgesetz genau ist, was der Bundesgerichtshof entschieden hat und wie du deine Online-Kurse 2025 rechtssicher erstellen und verkaufen kannst.
Was ist das Fernunterrichtsschutzgesetz?
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gibt es schon seit über 50 Jahren. Ursprünglich wurde es entwickelt, um Fernschulen zu regulieren, die Lehrmaterial per Post verschickten. Ziel war es, Verbraucher vor unseriösen Anbietern zu schützen und Qualitätsstandards sicherzustellen.
Heute betrifft es auch den digitalen Markt – und damit Coaches und Trainer, die Online-Kurse erstellen und verkaufen.
Warum das Fernunterrichtsschutzgesetz für Online-Kurse wichtig ist
Das FernUSG gilt, wenn vier Kriterien erfüllt sind. Gerade beim Online-Kurse erstellen und verkaufen sollte jeder Anbieter diese Kriterien kennen.
Die 4 Kriterien des FernUSG:
Entgeltlichkeit – Der Kurs kostet Geld.
Strukturierte Wissensvermittlung – Es gibt Module, Lektionen oder einen Lehrplan.
Räumliche Trennung – Inhalte werden online oder zeitversetzt vermittelt.
Lernerfolgskontrolle – Es gibt Feedback, Tests oder Q&A, die den Lernerfolg prüfen.
➡️ Treffen alle vier Merkmale zu, dann gilt der Kurs als „Fernunterricht“ – und du brauchst eine ZFU-Zulassung.
Das BGH-Urteil 2023: Online-Kurse unter der Lupe
Im Juni 2023 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass das Fernunterrichtsschutzgesetz auch für Online-Kurse gilt, wenn die vier Kriterien erfüllt sind.
Das bedeutet:
Coaches können nicht mehr argumentieren, dass ihre Online-Kurse „außerhalb des Gesetzes“ liegen.
Stattdessen müssen Anbieter bewusst prüfen: Fällt mein Kurs unter das FernUSG oder nicht?
Wer Online-Kurse erstellen und verkaufen möchte, sollte sein Angebot entsprechend gestalten.
Welche Formen von Online-Kursen betroffen sind
Reine Videokurse
Ohne Austausch meist nicht automatisch betroffen.
Aber: Sobald Fragen beantwortet oder Tests eingebaut werden, greift die Lernerfolgskontrolle → FernUSG anwendbar.
Online-Kurse mit Live-Calls
Hier gibt es gute Nachrichten: Überwiegen die Live-Anteile, fällt das Merkmal „räumliche Trennung“ weg.
Bedeutet: Du kannst rechtssicher Online-Kurse erstellen und verkaufen, wenn du viele Live-Sessions einplanst.
1:1-Coachings
Individuelle Coachings, die sich stark an der Situation des Kunden orientieren, gelten oft nicht als strukturierter Fernunterricht.
Wer 1:1 arbeitet, kann oft problemlos sein Coaching und seine Kurse verkaufen.
Communities & Skool
Besonders heikel: Videokurse + Community + Q&A.
Hier sind oft alle vier Kriterien erfüllt → ZFU-Pflicht.
Lösung: Entweder Live-Anteile erhöhen oder Lernerfolgskontrollen bewusst vermeiden.
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ZFU-Zulassung – Pflicht oder Option?
Wenn dein Online-Kurs unter das FernUSG fällt, brauchst du eine ZFU-Zulassung.
Kosten & Ablauf:
Prüfgebühr: ca. 150 % des Kurspreises (z. B. 15.000 € bei einem 10.000 € Kurs).
Dauer: mehrere Monate.
Aufwand: Detaillierte Unterlagen, Curricula, didaktische Konzepte.
Nachteile:
Änderungen am Kurs müssen erneut genehmigt werden → kaum Flexibilität.
Besonders unpraktisch, wenn du Online-Kurse erstellen und regelmäßig aktualisieren möchtest.
➡️ Deshalb entscheiden sich die meisten Coaches, ihre Angebote so zu gestalten, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht greift.
Risiken bei Verstößen
Wenn du Online-Kurse ohne ZFU-Zulassung verkaufst, obwohl das FernUSG greift:
Unwirksamkeit des Vertrags → Kunden können Geld zurückfordern.
Rückforderungen bis zu 3 Jahre rückwirkend (möglicherweise länger).
Reputationsrisiko → Dein Coaching-Business kann erheblich Schaden nehmen.
Wie du rechtssicher Online-Kurse erstellen und verkaufen kannst
Kursstruktur prüfen: Erfüllt dein Kurs wirklich alle vier Kriterien?
Live-Elemente einbauen: Mehr Live-Calls als Videos → sicherer.
Individuelle Beratung nutzen: Flexible 1:1-Betreuung schützt vor Einstufung als Fernunterricht.
Verträge & AGB optimieren: Schon die Formulierungen können entscheidend sein.
Begriffe vermeiden: Wörter wie „Akademie“ oder „Schule“ klingen nach Fernunterricht.
Rechtsberatung nutzen: Eine einmalige Prüfung kostet weniger als Rückforderungen im fünfstelligen Bereich.
Fazit: Online Kurse erstellen und verkaufen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz 2025
Das BGH-Urteil sorgt für Klarheit – aber auch für neue Pflichten. Wer 2025 Online-Kurse erstellen und verkaufen möchte, muss das Fernunterrichtsschutzgesetz im Blick behalten.
Die gute Nachricht:
Mit der richtigen Struktur kannst du auch weiterhin problemlos Online-Kurse verkaufen.
Entscheidend ist, wie dein Kurs aufgebaut ist und ob er alle vier Merkmale erfüllt.
Wer bewusst plant und absichert, kann sein Coaching-Business auch in Zukunft skalieren – ohne Angst vor Abmahnungen oder Rückforderungen.
👉 Wenn du planst, Online-Kurse zu erstellen und zu verkaufen, solltest du dein Konzept jetzt prüfen und gegebenenfalls anpassen.